
Arbeit
Grundsätzlich gilt, dass Studenten aus Skandinavien und den Staaten der EU für übliche Studentenjobs keine Arbeitserlaubnis benötigen. Studenten aus allen anderen Ländern können bezahlte Beschäftigungen nur annehmen, wenn sie eine Arbeitsgenehmigung besitzen.
Die Arbeitsgenehmigung muss normalerweise vor der Abreise, im Heimatland, bei der dänischen Botschaft oder dem Generalkonsulat beantragt werden.
Weitere Informationen zu Arbeitserlaubnissen bekommen Sie vom Danish Immigration Service Udlændingestyrelsen.
Nordische Staaten
Bürger der nordischen Länder brauchen für den Aufenthalt in Dänemark keine Arbeitsgenehmigung zu beantragen. Sie müssen jedoch das internordische Ummeldedokument (internordiske flyttepapirer) mitbringen und bei der Meldestelle Ihrer Gemeinde (Folkeregisteret) Ihren Wohnsitz anmelden, um eine Personennummer zu erhalten.
Siehe www.hallonorden.org für weitere Informationen.
EU/EEA-Staaten
Unabhängig von der Dauer des Aufenthalts ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren ??Campus Administrator??. Siehe Website: http://ec.europa.eu/youreurope/citizens/work/index_en.htm
Freie Stellen
Wenn Sie nicht Bürger eines EEA-Staates sind (European Economic Area: Die Länder der EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein), dürfen Sie als Student 15 Stunden pro Woche arbeiten. Bitte erfragen Sie die Einzelheiten im ??internationalen Büro Ihrer Universität??.
Studenten aus diesen Staaten brauchen jedoch keine Arbeitserlaubnis, um in Dänemark zu arbeiten.
Auf der Homepage von EURES finden Sie weitere Informationen über Jobs in Dänemark und anderen EEA-Staaten www.eures.dk.
Die Studentenhilfe (www.studenterhjaelpen.dk) ist eine Agentur, die Studenten für Tätigkeiten in Unternehmen vermittelt.
Arbeit und Geld
Alles was Sie wissen müssen über
